1. Geltung der Bedingungen
1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der add’n solutions GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie zuvor nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Vertragsabschlüsse mit der add’n solutions GmbH & Co. KG einschließlich Beratungen und/oder sonstigen vertraglichen Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, solange die add’n solutions GmbH & Co. KG diese nicht schriftlich anerkannt hat.

2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Angebote und Preislisten sind stets freibleibend.
2.2. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung der add’n solutions GmbH & Co. KG, durch Rechnungsstellung oder durch Ausführung des Auftrags bzw. Erbringen der Dienstleistung verbindlich.
2.3. Offensichtliche Irrtümer, die der add’n solutions GmbH & Co. KG bei der Erstellung eines Angebots, einer Auftragsbestätigung oder der Rechnungsstellung unterlaufen sind, berechtigen die add’n solutions GmbH & Co. KG zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

3. Preise und Zahlung
3.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (€) ab Werk.
3.2. Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.3. Für Verzugszeiten werden Zinsen in der Höhe geltend gemacht, wie die add’n solutions GmbH & Co. KG sie jeweils für ungedeckte Kontokorrentkredite bei ihrer Hausbank zahlen müsste. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. add’n solutions GmbH & Co. KG ist dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheits-leistung auszuführen.
3.4. Musterbeschriftungen werden nach Aufwand berechnet.

4. Lieferung und Versand
4.1. Sämtliche Sendungen gelangen auf Gefahr und grundsätzlich auch auf Rechnung des Kunden zu add’n solutions GmbH & Co. KG. Die Ware kann durch den Kunden an den Firmensitz geliefert oder per Spedition/Paketdienst angeliefert werden.
4.2. Alle Sendungen erfolgen ab Werk. Die Versendung und der Transport erfolgen im Auftrage des Kunden. Mit der Übergabe der Sendung in der Föhrenstraße 7 in Tuttlingen, in einer unberechneten aber genehmigten Transportverpackung, egal ob durch Selbstabholung oder Weiterleitung durch Spediteur/Paketdienst (als Transportbeauftragte), gilt die Leistung seitens der add’n solutions GmbH & Co. KG als erfüllt. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder den Dienstleister übergeben worden ist.
4.3. Werden der add’n solutions GmbH & Co. KG von der normalen Verpackungsart abweichende Verpackungsvorschriften zum Versand erteilt, können anfallenden Mehrkosten berechnet werden.
4.4. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder seine Beauftragten auf Transportschädigung zu überprüfen. Äußerlich sichtbare Schäden sind sofort nach Empfangnahme gegenüber dem Personal der add’n solutions GmbH & Co. KG geltend zu machen.

5. Lieferfristen
5.1. Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Als Lieferzeit gilt der Zeitraum zwischen Anlieferung der Ware und Meldung der Versandbereitschaft.
5.2. Bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die die add’n solutions GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, soweit solche Hindernisse nachweislich von erheblichem Einfluss auf die Bearbeitung der Bestellung sind.
5.3. Verzug und Unmöglichkeit der Leistung hat die add’n solutions GmbH & Co. KG solange nicht zu vertreten als sie kein Verschulden trifft. Im Übrigen haftet die add’n solutions GmbH & Co. KG nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat die add’n solutions GmbH & Co. KG danach Schadenersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Kunden zustehender Schadenersatzanspruch auf den Schaden, mit dessen Eintritt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge gerechnet werden konnte. Die Höhe des Schadenersatzes ist auf den Selbstkostenpreis des Kunden für die Ware beschränkt.

6. Mängel und Gewährleistung
6.1. Der Kunde hat die Lieferung nach Empfangnahme bzw. Eintreffen unverzüglich auf Mängel, Vollständigkeit und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Tagen durch schriftliche Anzeige an die add’n solutions GmbH & Co. KG zu melden.
6.2. Mängel an den von der add’n solutions GmbH & Co. KG geleisteten Dienstleistungen liegen nur dann vor, wenn die Arbeiten nachweislich nicht gemäß Kundenvorgaben bzw. den definierten Prozessen der add’n solutions GmbH & Co. KG durchgeführt wurden.
6.3. Bei Vorliegen von Mängeln, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, leistet die add’n solutions GmbH & Co. KG nach ihrer Wahl Gewähr durch Instandsetzung des gelieferten Artikels oder Bezahlung desselben. Fehlerhafte Artikel sind auf Verlangen der add’n solutions GmbH & Co. KG zuzusenden. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen. Die Instandsetzung erfolgt in Tuttlingen. Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder von nicht durch die add’n solutions GmbH & Co. KG beauftragte Dritte zurückzuführen sind oder natürliche Abnutzung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
6.5. Eine Gewährleistung für die Gebrauchstauglichkeit der auf den Artikeln aufgebrachten oder durchgeführten Dienstleistungen wird von der add’n solutions GmbH & Co. KG nicht übernommen. Die generelle Eignung der Dienstleistungen im Hinblick auf das Langzeitverhalten gegenüber chemischen und physikalischen Belastungen oder physiologische und allergische Auswirkungen auf den Benutzer, obliegen nicht der Sorgfaltspflicht der add’n solutions GmbH & Co. KG. Alle diesbezüglichen Beanstandungen können nicht als Gründe für Reklamationsforderungen an die add’n solutions GmbH & Co. KG angeführt werden. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung im Sinne einer Sachgewährleistung und Produkthaftung.
6.6. Die vom Kunden der add’n solutions GmbH & Co. KG überlassenen Materialien müssen für die Bearbeitung geeignet und fehlerfrei sein. Mit Anlieferung versichert der Kunde, dass das von ihm angelieferte und von der add’n solutions GmbH & Co. KG zu bearbeitende Material der dabei auftretenden Materialbeanspruchung standhält und die angegebenen Material- und Oberflächenangaben korrekt angegeben sind.
6.7. In Einklang mit den Bestimmungen der MDR dürfen keinerlei kontaminierte Produkte (Produkte, die Blut- und/oder organische Geweberückstände jeglicher Art aufweisen) bei der Firma add’n solutions GmbH & Co. KG angeliefert werden. Falls Produkte vor ihrer Anlieferung bei der add’n solutions GmbH & Co. KG im operativen Einsatz waren, ist jeweils ein akkreditiertes Dekontaminationszertifikat beizulegen.

7. Schadenersatz
Die Haftung der add’n solutions GmbH & Co. KG richtet sich ausschließlich nach den im vorgehenden und nachstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der add’n solutions GmbH & Co. KG oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den typischerweise bei Geschäften der gegebenen Art entstehenden Schaden begrenzt.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
8.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Firmensitz der add’n solutions GmbH & Co. KG.
8.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ist Tuttlingen.
8.3. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht.

9. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrages berührt.